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Kaufabwicklung in Ungarn

Der Erwerb einer Immobilie in Ungarn ist denkbar einfach und sicher.

Es ist hier absolut üblich statt eines Notares einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Kaufen dürfen sie so gut wie fast alles. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutzflächen, Gewässer oder Objekte, die in Naturschutzgebieten liegen. Aber selbst hier gibt es Ausnahmen.

Wenn sie ein Objekt gefunden haben, so prüft der Rechtsanwalt die Besitzverhältnisse anhand eines aktuellen und nicht älter als 30 Tage alten Grundbuchauszugs.

Dieser Grundbuchauszug ist die Grundlage des Kaufvertrages, denn hier stehen alle wichtigen Daten. Nun sind nur noch die Personalien der Käufer anhand eines Reisepaßes oder Personalausweises nötig. Diese werden vom Rechtsanwalt gleichzeitig beglaubigt. Die Beglaubigung wird zusammen mit dem Kaufvertrag zur Genehmigung zur Komitatsverwaltung geschickt.

Das dauert 4-6 Wochen und dann ist der Kaufvertrag rechtsgültig. Nun muß der Rechtsanwalt nur noch die Eintragung der neuen Besitzer ins Grundbuch veranlassen.

Jeder Kaufvertrag wird selbstverständlich in die Muttersprache des Käufers übersetzt.

Die Kosten für den Rechtsanwalt belaufen sich in der Regel auf 1% des Kaufpreises zuzüglich ca. 50.000,- Forint für die Gebühren der Eintragungen etc.

Nach max. 9 Monaten erhält man eine Rechnung über die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt für Wohnhäuser bis 4 Mio. Forint 2% des Kaufpreises. Alles was darüber liegt wird mit 6% versteuert. Baugrundstücke und Ferienhäuser schlagen sogar mit 10% zu Buche.